Unsere Verkaufsbedingungen
ARTIKEL 1 – Anwendung und Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle zuvor geltenden Geschäftsbedingungen. Sämtliche anderen vom Verkäufer herausgegebenen Dokumente, einschließlich Kataloge, Broschüren und Werbematerialien, dienen lediglich Informationszwecken. Alle Käufe oder Bestellungen von Produkten des Verkäufers unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Der Käufer akzeptiert diese AGB daher ausdrücklich und vorbehaltlos. Sie haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Käufers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Anfragen des Käufers abzulehnen, die übermäßig sind oder von diesen AGB abweichen. Die französische Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist maßgebend. Die
Nichtgeltendmachung einer Bestimmung dieser AGB durch den Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung dieser Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
ARTIKEL 2 – Bestellung
Der Verkauf unserer Produkte ist mit Erhalt der Auftragsbestätigung (OC) durch den Verkäufer endgültig. Ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers ab Verkaufsdatum sind weder vollständige noch teilweise Stornierungen oder quantitative bzw. qualitative Änderungen einer Bestellung möglich. Im Falle einer ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers kann eine Stornierung zu einer Erhöhung der Listenpreise und zu neuen Lieferverzögerungen führen.
ARTIKEL 3 – Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt durch Übergabe der Ware an einen Spediteur am Standort des Verkäufers. Lieferzeiten sind unverbindlich und hängen von der Lieferfähigkeit des Verkäufers und der Verfügbarkeit des Spediteurs ab. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatz, Zahlungsverzug oder Stornierung bestehender Bestellungen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware ganz oder teilweise zu liefern.
3.2 Die Produkte des Verkäufers werden unabhängig von den Transportbedingungen auf Risiko des Käufers befördert (siehe „Allgemeine Transportbedingungen“). Folglich und unbeschadet der Anwendung des in Artikel 8 genannten Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Produkte durch den Spediteur alle Risiken, denen die Produkte ausgesetzt sein können oder die sie verursachen. Der Käufer ist verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, bei Beschädigung, fehlenden Artikeln oder Lieferverzögerungen deutliche und präzise Vorbehalte auf dem Lieferschein des Transportunternehmens anzubringen und dem Transportunternehmen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware (ausgenommen Feiertage) per Einschreiben mit Rückschein seinen begründeten Widerspruch mitzuteilen.
3.3 Bei verspäteter Lieferung auf Wunsch des Kunden oder bei Nichtabholung der Bestellung durch den Kunden werden zusätzlich zum Preis Lagergebühren in Höhe von 30 € zzgl. MwSt. pro Woche und Quadratmeter Lagerfläche berechnet. Die Rechnung wird dem Kunden automatisch einen Monat nach dem bei der Bestellung angegebenen geplanten Liefertermin zugestellt.
ARTIKEL 4 – Rezeption
Unbeschadet etwaiger Ansprüche gegen den Spediteur müssen Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder Abweichungen der gelieferten Ware von der bestellten Ware innerhalb von fünf (5) Tagen nach Wareneingang schriftlich erfolgen.
Der Kunde ist in jedem Fall für die Annahme der Ware und die Bereitstellung des erforderlichen Personals zum Entladen verantwortlich. Er muss daher am Lieferort und am Liefertag anwesend sein. Andernfalls werden Reklamationen nicht anerkannt.
Zu diesem Zweck muss der Kunde den Lieferschein des Spediteurs gegenzeichnen.
ARTIKEL 5 – Verantwortung – Verwendung von Produkten
5.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den zum Lieferdatum geltenden französischen Vorschriften entsprechen und die auf der Verpackung angegebene Zusammensetzung aufweisen.
5.2 Die Verwendung der Produkte, ob im Originalzustand oder in Kombination mit anderen Produkten oder Waren, erfolgt auf Risiko des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß den geltenden Vorschriften zu lagern und zu verwenden sowie alle seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Mängel oder Schäden an den gelieferten Produkten, die auf unsachgemäße oder nicht den Empfehlungen für Lagerung, Konservierung und Verkauf nach Lieferung entsprechende Bedingungen zurückzuführen sind.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise zur Begründung festgestellter Mängel oder Abweichungen zu erbringen. Der Käufer muss dem Verkäufer jede Gelegenheit zur Überprüfung dieser Mängel einräumen. Im Falle eines vom Verkäufer anerkannten Mangels oder einer Abweichung beschränkt sich die Verpflichtung des Verkäufers auf den Ersatz der mangelhaften Menge durch gleichwertige Produkte. Weitergehende Entschädigungen werden aus keinem Grund oder für jegliche Schäden gewährt. Rücksendungen werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht akzeptiert. Jede vom Verkäufer akzeptierte Rücksendung führt nach einer qualitativen und quantitativen Prüfung der zurückgesandten Produkte zur Ausstellung einer Gutschrift an den Käufer. Die Kosten und Risiken der Rücksendung trägt stets der Käufer.
Ohne Begründung für die festgestellten Mängel oder Abweichungen wird keine Gutschrift gewährt.
5.4 Im Falle höherer Gewalt, insbesondere Feuer, Überschwemmungen, vollständiger oder teilweiser Streiks, Gesetzesänderungen, Rohstoffmangel oder Energieversorgungsunterbrechungen, ist der Verkäufer ab dem Datum des Ereignisses automatisch und ohne Entschädigung von seiner Lieferverpflichtung befreit und verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
ARTIKEL 6 – Preis
Unsere Preise gelten zum Zeitpunkt der Abholung der Produkte durch den Spediteur. Preisänderungen sind vorbehalten und werden 10 Tage im Voraus angekündigt.
ARTIKEL 7 – Zahlung
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht die bloße Übergabe eines Wechsels oder Schecks, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, sondern die vollständige Begleichung der Rechnung zum vereinbarten Fälligkeitstermin. Bei Zahlung per Wechsel gilt die Nichtrückgabe des Wechsels als Zahlungsverzug. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 0,6 % gewährt, berechnet auf Basis des Nettobetrags vor Steuern und Versandkosten.
7.2 Jeder Käufer, der eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist begleicht, ist verpflichtet, dem Verkäufer eine pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten in Höhe von 40 € zu zahlen (Dekret vom 2. Oktober 2012).
7.3 Im Falle einer verspäteten Zahlung kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens jedoch 5 %, erhoben. Diese Strafgebühren werden erst nach erfolgter Mahnung fällig.
Geht die Zahlung nicht innerhalb von 48 Stunden nach einer erfolglosen Mahnung ein, kann der Verkäufer den Kaufvertrag nach eigenem Ermessen automatisch stornieren und die Rückgabe der Ware verlangen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche. Die Stornierung kann sich nicht nur auf die betreffende Bestellung, sondern auch auf alle vorherigen, unbezahlten Bestellungen beziehen, unabhängig davon, ob diese bereits geliefert wurden oder sich noch im Versand befinden und ob die Zahlung fällig ist oder nicht. In allen vorgenannten Fällen werden alle aus anderen Lieferungen oder aus anderen Gründen geschuldeten Beträge sofort fällig, wenn der Verkäufer die entsprechenden Bestellungen nicht storniert. Erfordert die Beitreibung der Forderung die Einschaltung der Rechtsabteilung des Verkäufers (Versicherung, Gerichtsvollzieher, Anwalt etc.), erhöht sich der geschuldete Betrag um die tatsächlich entstandenen Kosten für die Vorlage von Belegen zuzüglich Mehrwertsteuer auf die geschuldeten Beträge, abzüglich einer Pauschale von 40 €.
7.4 Der Verkäufer ist jederzeit, sowohl vor als auch während der Vertragslaufzeit, berechtigt, vom Käufer eine für beide Seiten zufriedenstellende Sicherheit für die Beitreibung der Forderung zu verlangen, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen. Wird diese Sicherheit nicht gestellt, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Käufers. Darüber hinaus ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Situation des Käufers (z. B. Gelegenheitskunde, Neukunde, Pilotkunde) berechtigt, jederzeit, sowohl vor als auch während der Vertragslaufzeit, besondere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren (diese werden im Vertrag festgelegt).
ARTIKEL 8 – Eigentumsvorbehalt
Die vom Verkäufer verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Hauptbetrag, Kosten, Zinsen und etwaiger Nebenkosten, Eigentum des Verkäufers. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht jedoch mit der Lieferung auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich persönlich, die gekaufte Ware vor vollständiger Bezahlung weder durch Weiterverkauf noch durch Verpfändung zu veräußern. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass sich im Besitz des Käufers befindliche Ware noch zu bezahlen ist. Verkauft der Käufer die Ware weiter, sei es im Originalzustand oder nach Weiterverarbeitung, verpflichtet er sich, dem Verkäufer den von nachfolgenden Käufern gezahlten Betrag bis zur Höhe des noch ausstehenden Kaufpreises zu erstatten. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Rückgabe der Ware per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten und Risiko des Käufers verlangen. Der Käufer trägt außerdem alle anfallenden Rechts- und Gerichtskosten.
ARTIKEL 9 – Geistiges Eigentum
Sämtliche dem Käufer zur Verfügung gestellten technischen und/oder kommerziellen Dokumente bleiben ausschließliches und uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers, der alleiniger Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten ist. Der Käufer darf die Marken, Logos, Patente oder sonstige geistige Eigentumsrechte des Verkäufers nicht ohne dessen ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung verwenden. Sämtliche zur Verfügung gestellten Dokumente sowie deren Reproduktionen sind auf Verlangen an den Verkäufer zurückzugeben.
ARTIKEL 10 – Gerichtsstandsklausel
Im Streitfall werden die Parteien innerhalb von 10 Tagen nach Entstehung des Streitfalls eine gütliche Einigung anstreben. Gelingt dies nicht, unterliegt jede Streitigkeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Zuständigkeit des Handelsgerichts Caen (Frankreich), auch bei Ansprüchen Dritter oder mehreren Beklagten. Die Verfahrenssprache ist Französisch.
Alle Bestellungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können sich daher unabhängig von der Veröffentlichung von Preislisten ändern.
